Helfen - durch vererben
Sie wollen unserem Verein nicht - oder nicht nur - zu Lebzeiten durch eine Spende helfen, sondern mit einer Leistung im Todesfall? Was ist zu tun?
Wenn Sie keine Nachfolgeregelung getroffen haben, tritt gesetzliche Erbfolge ein. Wenn Sie keinerlei Erben haben, erbt nach dem Gesetz der Deutsche Staat.
Wollen Sie abweichend von der gesetzlichen Erbfolge eine Regelung treffen, so kann dies durch Testament oder Erbvertrag erfolgen. Sie können so auch eine gemeinnützige Organisation bedenken.
Sie können in einem Testament regeln, dass im Falle Ihres Todes eine gemeinnützige Organisation ganz oder zum Teil Erbe wird. Am häufigsten wird das Erbe mit einem Vermächtnis zugunsten der gemeinnützigen Organisation beschwert. In diesem Fall sind zum Beispiel Ihre Kinder Erbe geworden. Im Testament haben Sie jedoch bestimmt, dass die Erben einen Geldbetrag an eine karitative Organisation (z.B. Help! Wie helfen! e. V.) zu bezahlen haben. Hierbei ist ein Betrag bis zu 20.000,00 EUR steuerfrei.
Sollten Sie hierzu nähere Informationen benötigen, kontaktieren Sie gern Heinz Zeisberger, Telefon 0791 97827380, E-Mail